Projektbeschreibung Ausarbeitungsbeispiel für Anbieter von Ökopunkten
Ausgleichsflächen und Ökokontoregelung
Planung Ausgleichsfläche Acker zu Wald in Dortmund-Kley
Die Eingriffsregelung des Bundesnaturschutzgesetzes schreibt vor, dass beeinträchtigende Eingriffe in Natur und Landschaft, wie beispielsweise Ausweisung von Baugebieten, Straßen- und Leitungsbau, ausgeglichen werden müssen.
Die Ökokontoregelung wurde ins Leben gerufen, um für die kommunale Bauleitplanung eine räumliche und zeitliche Entkoppelung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft zu erreichen.
In Dortmund-Kley wird eine bestehende Ackerfläche aufgeforstet mit Traubeneiche, Hainbuche, Vogelkirsche und Feldulme. Ein 15,00m breiter Waldsaum bestehend aus u.a. Wildrose, Schlehe, Weißdorn, Holunder, Wildbirne, Holzapfel rahmt die Aufforstungsfläche ein. Zur bestehenden und verbleibenden Ackerfläche hin wird ein 5,0m breiter und dauerhafter Blühstreifen angelegt mit der Saatgutmischung Veitshöchheimer Bienenweide.
Diese Ausgleichsfläche bestehend aus Forst, Waldsaum und Blühstreifen erfüllt alle ökologischen Kriterien und die Besitzerin führt nun ein Ökokonto. Diese und andere ökologische Aufwertungen werden in einem Ökopunktsystem benannt und in Geld umgerechnet. Ökopunkte können durch Dritte eingekauft und als Ausgleich für Eingriffe in die Natur und Landschaft angesetzt werden. In den einzelnen Bundesländern variieren die Ökokontoregelungen größtenteils je nach Kommune.
Dipl.-Ing. Monika Kampmann | Soest | Mobil 0151.154 920 83